Am 1. Mai 1920 vereinigten sich sieben Kleinstaaten in der Mitte Deutschlands:
Die Freistaaten
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- Sachsen-Weimar-Eisenach,
- Sachsen-Altenburg,
- Schwarzburg-Rudolstadt und
- Volksstaat Reuß
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- Sachsen-Meiningen,
- Sachsen-Gotha,
- Schwarzburg-Sondershausen sowie der
bildeten fortan das Land Thüringen.
Das ehemals ernestinische Sachsen-Coburg suchte den Anschluss an Bayern. Teile des thüringischen Preußens gelangten 1945 zum Land.
Die Grundlage für diesen wichtigen Schritt in der Landesentwicklung legte die Novemberrevolution 1918: Als die Fürstenhäuser abdankten und das Volk zum Souverän wurde, war der Weg frei für die Vereinigung Thüringens. Sie geschah auf demokratischem Wege und auf freiwilliger Basis – als einzige Länderneugliederung in der deutschen Geschichte.
Der Freistaat Thüringen war von 1920 bis 1933 eines von 18 Ländern der Weimarer Republik. Als Neugründung wies er einige Besonderheiten auf – und doch vollzog sich auch hier die für die erste deutsche Demokratie typische Verbindung zwischen hoffnungsvollem Aufbruch in die Moderne und tiefen gesellschaftlichen Krisen. Wir möchten Sie auf diesen Seiten hineinführen in eine faszinierende Zeit, die uns zahlreiche Innovationen hinterlassen hat und aus der wir zugleich Erfahrungen mitnehmen können für die Ausgestaltung und Bewahrung unserer Demokratie.